
Personenversicherung für Betriebe
Die Personenversicherung für Betriebe bietet Unternehmen in Österreich eine steueroptimierte Vorsorgelösung zur Absicherung von Mitarbeitern und Führungskräften sowie zur nachhaltigen Stärkung von Motivation und Bindung.
Was ist eine Personenversicherung für Betriebe?
Darunter versteht man eine Firmenvorsorge (Pensionszusage usw.), eine betriebliche Pensionskasse, eine betriebliche Mitarbeitervorsorge oder eine Abfertigungsvorsorge.
Die Vorsorgemaßnahmen der heimischen Unternehmen bilden die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems. Die betriebliche Pensionszusage ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens und vor allem auch in Ihre Zukunft. Weiters gewinnt die betriebliche Pensionszusage als Instrument der Personalpolitik immer mehr an Bedeutung.
Die Vorteile der individuellen Pensionszusage für Ihr Unternehmen
Nutzen Sie die Vorteile der freiwilligen Zukunftssicherung:

Stärkere Bindung von wichtigen Mitarbeitern an den Betrieb

Wesentliche Unterstützung bei der Mitarbeitermotivation

Interessante Vorsorgemöglichkeit auch für Gesellschafter, Geschäftsführer und AG-Vorstände

Finanzielle Absicherung vor Einkommenseinbußen in der Pension

Individuelle Zusätze wie Berufsunfähigkeits- und/oder Witwer/n- bzw. Waisenpension

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Leistung bei vorzeitigem Austritt)

Voraussetzungen für Pensionszusagen
Voraussetzungen für Pensionszusagen sind u.a.:
-
Schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage
-
Höhe bis zu 80% des letzten Gehaltes vor Pensionsantritt
-
Staatliche Pension und Firmenpension nicht höher als letzter Aktivbezug
Wie funktioniert die betriebliche Finanzierung einer Pensionszusage?
Für eine Pensionszusage bildet das Unternehmen eine Rückstellung, die sich gewinnmindernd und somit steuersparend auswirkt. Danach muss es jedes Jahr Wertpapiere in der Höhe von 50% der gebildeten Pensionsrückstellung gem. § 14 Abs. 7 EStG 1988 ankaufen. Damit kann bereits ein Teil der Verpflichtung aus der Pensionszusage abgedeckt werden.
Die Rückdeckungsversicherung sorgt für die erforderliche Liquidität im Unternehmen vor, die Prämien wirken sich als Betriebsausgaben ebenfalls gewinnmindernd aus.
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Entweder im Pensionsvorsorgebereich, im Gruppenkrankenbereich, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegegeldversicherung oder auch über die Kollektivunfallversicherung, wir arbeiten gerne das maßgeschneiderte Anbot für Sie aus und informieren Sie gerne. Profitieren Sie von optimaler steuerlicher Gestaltung und stärken Sie Ihre Position als attraktiver Arbeitgeber. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

