
Berufshaftpflichtversicherung für planende Berufe
Sichern Sie sich und Ihr Büro vor Risiken ab, die Ihre Existenz bedrohen können.
Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für planende Berufe?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung zur Absicherung hinsichtlich aller dem versicherten Berufsbild/der Befugnis entsprechenden Leistungspflichten für die freiberufliche und selbständige Tätigkeit als Ziviltechniker, Ingenieurkonsulenten, oder planende Baumeister mit unbegrenzter Nachhaftung. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch berufliche Fehler entstehen.
Typische Schadensszenarien:

Planungsfehler mit statischen Mängeln

Fehlerhafte Ausschreibungen oder Kostenschätzungen

Versäumnisse in der Bauaufsicht

Terminüberschreitungen mit finanziellen Folgen

Planungsfehler mit Koordinationsfehler mit anderen Gewerken Mängeln
Da Bauprojekte oft hohe Investitionssummen betreffen, können Schadenersatzforderungen schnell in die Hunderttausende oder Millionen Euro gehen. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist daher essenziell.
Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten unverzichtbar?
Architekten tragen eine enorme Verantwortung. Planungsfehler, Berechnungsfehler oder Versäumnisse in der Bauaufsicht können schnell zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten in Österreich schützt vor den finanziellen Folgen solcher Risiken.
In Österreich ist die Berufshaftpflicht zwar nur für für plandende Baumeister verpflichtend, sollte jedoch jedenfalls für sämtliche Planer abgeschlossen werden. Denn die Nachhaftung geht auch in Ihr Erbe über.
Die Versicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Damit sichern Architekten ihre wirtschaftliche Existenz und erfüllen zugleich die gesetzlichen Vorgaben. Die AIA/Euromaf mit Vmk geht sogar einen Schritt weiter und deckt Ihre aktive Honorarklage lt. Bedingungen.
Was ist versichert? Welche Risiken sind ausgeschlossen?

Was ist abgedeckt
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie mehr, u.a.:
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Unbegrenzte Nachhaftung unabhängig von der Berufsaufgabe
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Vorhaftung bei Neugründung oder Versicherer-Wechsel
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Abwehrschutz innerhalb der Selbstbeteiligung mitversichert
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Aktive Honorarklage versichert
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Kostenlose Vertragsprüfung
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Schäden durch Schimmel & Asbest
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Anpassung der Versicherungssummen nach Baupreisindex
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Datenrechtsverletzungen sind mitversichert (Cyberrisiken)
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Urheberrechtsverletzungen sind mitversichert
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uvm. siehe Angebot
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Sie umfasst die Befriedigung begründeter und auch innerhalb der Selbstbeteiligung die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen Sie erhoben werden. Mitversichert sind insbesondere Objektschäden (Sach- und Vermögensschäden), die durch Fehler innerhalb der versicherten Tätigkeit entstanden sind. Versichert ist die in der Risikoauskunft, im Versicherungsschein und den Nachträgen beschriebene freiberufliche, selbständige Tätigkeit als Ziviltechniker, Ingenieurkonsulenten und planende Baumeister (versichertes Berufsbild). Eine Überschreitung des versicherten Berufsbildes ist nicht versichert. Fordern sie unsere Bedingungen an!

Was ist nicht abgedeckt
Wie jede Versicherung hat auch die Berufshaftpflichtversicherung klare Ausschlüsse. In der Regel nicht versichert sind:
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Beschaffenheitsvereinbarungen zu Baukosten, Fristen und Terminen
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Garantien
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Vertragserfüllungsansprüche
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Vorsatz, bewusste Pflichtwidrigkeit
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Zahlungsvorgänge, Geld- und Kreditgeschäfte
Wichtig: Der genaue Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Eine individuelle Beratung ist daher empfehlenswert.
Die Prämienberechnung finden Sie im Vermittlungsauftrag. Die Prämie richtet sich nach den versicherten Tätigkeiten (Leistungsbildern)/Berufsbildern/Befugnissen, dem Nettohonorarumsatz, den Versicherungssummen, der Selbstbeteiligung sowie der Dauer der schadenfreien Berufserfahrung.
Während der Vertragslaufzeit sind Veränderungen der versicherten Tätigkeiten/Berufsbilder oder des Leistungsumfanges sind bei der jährlichen Umsatzabfrage anzuzeigen – Umfirmierungen, Änderungen der Bankverbindung oder Geschäftsadresse sowie An- und Abmeldung bei der berufsständischen Kammer unverzüglich. Die im jeweils abgelaufenen Versicherungsjahr in Rechnung gestellte Nettohonorarsumme und bearbeitete Projekte sind im Wege der Prämienabrechnung anzumelden.Weitergeleitete Subhonorare sind nur mit 25 % im Zuge der Prämienabrechnung bei Ihren Umsatz zu berücksichtigen

